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StartRatgeberEntrümpelung von der Steuer absetzen — geht das?

Entrümpelung steuerlich absetzen

In vielen Fällen lassen sich Entrümpelung und Haushaltsauflösung teilweise von der Steuer absetzen — als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG.

Wie funktioniert das?

Du kannst i. d. R. 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht der Entsorgungs-/Materialkosten) direkt von der Steuerschuld abziehen, bis zu bestimmten Höchstgrenzen pro Jahr.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Leistung erfolgt in einem Haushalt in der EU/EWR, den du nutzt
  • Es liegt eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn vor
  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung (keine Barzahlung!)

Sonderfall Erbfall

Bei einer geerbten, selbst nicht bewohnten Wohnung ist die Sache komplizierter — hier lohnt der kurze Blick zum Steuerberater. Hinweis: keine Steuerberatung — im Einzelfall bitte fachlich prüfen lassen.

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